Bericht zur Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreis am 12.12.2019

In diesem Bericht werden nur die wichtigsten Tagesordnungspunkte behandelt. Ein vollständige Übersicht und die Unterlagen zu den einzelnen Themen sind auf der Webseite des Rhein-Sieg-Kreis hinterlegt: http://session.rhein-sieg-kreis.de/bi/si0057.asp?__ksinr=5060

Wie behandeln die folgenden Themen:

Kreishaus in Siegburg / Sitz des Kreistag des Rhein-Sieg Kreis
Kreishaus in Siegburg, Bild (c) by Die Linke Ruppichteroth
  • Zweigleisiger Ausbau der Siegtalstrecke
  • Begrünung und Anbringen von Solarmodulen auf Fahrgastunterständen sowie Bereitstellung von Handy-/E-Bike-Aufladestationen und Wifi
  • Resolution zur Fahrplanänderung am ICE Bahnhof Siegburg/Bonn
  • Rhein-Sieg soll Modellregion für eTickets werden
  • Abfallsatzung der RSAG AöR
  • Gebührensatzung der RSAG AöR
  • Baurevision „Brandschutzsanierung Kreishaus“ und „Sanierung und Erweiterung des Carl-Reuther-Berufskollegs in Hennef“
  • Kinderklinik Sankt Augustin
  • Multiresistente Keime

Zweigleisiger Ausbau der Siegtalstrecke

Bahnhof Dattenfeld

Diesen Antrag (http://ratsblatt.de/antrag-der-kreistag-spricht-sich-fuer-den-zweigleisigen-ausbau-der-siegtalstrecke-aus) hatten wir, DIE LINKE, zusammen mit FUW und Piraten im Kreistag gestellt. Worum geht es? Die Siegtalstrecke, das ist die Eisenbahnverbindung zwischen Köln und Siegen, ist auf zwei Abschnitten nur einseitig befahrbar. Es handelt sich um einen bis heute nicht behobenen Kriegsschaden. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2012 eine Studie in Auftrag gegeben, die sogenannte Korridorstudie Mittelrhein. In dieser Studie wird der Ausbau der Strecke vorgeschlagen. Damit ließe sich auch der Personennahverkehr im östlichen Rhein-Sieg-Kreis (Eitorf, Windeck) deutlich verbessern.Im Jahr 2015 hat sich der Kreistag auf Antrag von CDU und Grünen jedoch dagegen ausgesprochen. Als Grund wurden Sorgen vor Lärmbelastung und zusätzlichen Güterverkehr angegeben. Nun haben wir das Thema erneut auf die Tagesordnung gebracht, weil zwischenzeitlich auch der letzte begriffen haben sollte, dass Klimaschutz a) unumgänglich ist und b) dafür auch konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zustimmung bekamen wir von der IHK Bonn/Rhein-Sieg, die am 06.12.2019 eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichte. (https://www.ihk-bonn.de/nc/pressemeldungen/detail/news/zweigleisiger-ausbau-der-siegtalstrecke-ist-notwenig.html). Darin heißt es: „Angesichts der zunehmenden Güter- und Personenverkehre, die in NRW und in unserer Region zu verzeichnen sind, wäre ein Stillstand das falsche Signal. Der Ausbau würde zunächst insbesondere den Schienenpersonennahverkehr in der Region stärken. „Wir werden auch die Klimaziele der Bundesregierung niemals erreichen, wenn wir die Schienenwege nicht ausbauen“, mahnt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille an.“

Auch die FDP sprach sich vehemend für den Ausbau aus, sie rechnete vor, dass mit maximal 15 zusätzlichen Güterzügen pro Tag zu rechnen sei.

Grüne und CDU verharrten jedoch bei ihren alten Argumenten, als wenn es keinen Klimawandel gebe. Sie würden den „Westerwald-Taunus-Tunnel“ bevorzugen; wohl wissend, dass ein solches Projekt erst in Jahrzehnten zu verwirklichen wäre. Die beiden Parteien, die im Kreistag eine Koalition bilden, behaupteten auch, der in unserem Antrag geforderte zusätzliche Lärmschutz würde vom Bund nicht mitgetragen. Damit widersprechen sie der eigenen Regierung, denn auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums steht wörtlich: „Mit dem durchgängig zweigleisigen Ausbau der Siegstrecke zwischen Köln und Siegen wird auch die Betriebsqualität im Nahverkehr verbessert. Der Ausbau ist mit einem deutlich verbesserten Lärmschutz verbunden.“

Die SPD enthielt sich. Entsprechend wurde der Antrag mit der Mehrheit von Grünen und CDU abgelehnt. Wieder eine vertane Chance, für den Klimaschutz, aber auch für die Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs in der Region.

Begrünung und Anbringen von Solarmodulen auf Fahrgastunterständen sowie Bereitstellung von Handy-/E-Bike-Aufladestationen und Wifi

Beispielbild Bushaltestelle

Auch hier handelt es sich um einen Antrag von der Kreistagsfraktion DIE LINKE und der Gruppe im Kreistag FUW/Piraten (http://ratsblatt.de/fuw-piraten-und-die-linke-wollen-fahrgastunterstaende-im-rhein-sieg-kreis-mit-begruenung-solarmodulen-und-wifi-ausstatten). Der Antrag wurde von der Tagesordnung genommen, weil der Landrat keine eigene Zuständigkeit sah. Dazu ist festzustellen, dass die Bushaltestellen und die Bushäuschen den Städten und Gemeinden gehören, die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft jedoch dem Kreis. Wie auch immer, Landrat Schuster versprach dennoch sich mit Nachdruck bei den Bürgermeistern für das Thema einzusetzen. Wir werden die Angelegenheit somit auf der kommunalen Ebene weiter verfolgen.

Resolution zur Fahrplanänderung am ICE Bahnhof Siegburg/Bonn

Der ursprüngliche Antrag wurde von den Kreistagsfraktionen SPD und FDP eingereicht. Anschließend kam es zu einem gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FDP. Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn das Angebot auf dem ICE Bahnhof Siegburg ausdünnen will, bzw. dies schon eingeleitet hat. Noch vor der Kreistagssitzung schwenkte die Bahn aber zumindest teilweise ein, und hat das Angebot wieder etwas ausgebaut. Die Resolution wurde einstimmig angenommen. Wir hoffen, sie findet Gehör.

Rhein-Sieg soll Modellregion für eTickets werden

Ein Dringlichkeitsantrag von CDU, SPD, Grünen und FDP. Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Kreis die Initiative des VRS bei der Bewerbung als „Modellprojekt innovatives Pendler-CiCo für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030″ unterstützt und die Bewerbung des Verkehrsverbundes als eine der 10 Modellregionen, die im Rahmen des Klimaschutzprogramms gefördert werden sollen.

Abfallsatzung der RSAG AöR

Die Abfallsatzung der RSAG wurde geändert. Wichtigste Änderungen sind:
Für Bioabfälle gilt nun eine Mindestabfuhr in Zweiwochenrhythmus und Kleintiermist gilt nicht mehr als Bioabfall, der zur Kompostierung geeignet ist. Eine Übersicht aller Änderungen ist hier zu finden: http://session.rhein-sieg-kreis.de/bi/getfile.asp?id=91456&type=do

Gebührensatzung der RSAG AöR

Neben kleineren Änderungen wie der Fälligkeit der Gebühren und Sonderregelungen für Pflegebedürftige wurde auch beschlossen die Gebühren, je nach Müllsorte, um 1,5 – 1,8% zu erhöhen. Die neue Satzung wurde einstimmig angenommen. Wir haben uns damit nicht leicht getan, weil doch aus dem Tienekens-Skandal (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/a-200290.html) noch einige Millionen beim Kreis liegen, die laut Beschluss des Kreistages dafür verwendet werden sollen zukünftige Gebührenstigerungen aufzufangen. Der Beschluss steht aber nicht im Widerspruch dazu, denn die restlichen Gelder sollen weiter dazu dienen, die Gebühren niedrig zu halten, sie sollen nur langsam abschmelzen.

Die Unterlagen dazu sind hier hinterlegt: http://session.rhein-sieg-kreis.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004136361
Nach diesem Tagesordnungpunkt wurde die Sitzung kurz unterbrochen, damit die Gesellschafterversammlung der RSAG die Beschlüsse umsetzen kann. Damit sollen die neuen Gebühren schon ab 01.01.2020 in Kraft treten können.

Baurevision „Brandschutzsanierung Kreishaus“ und „Sanierung und Erweiterung des Carl-Reuther-Berufskollegs in Hennef“

Hier entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, darüber ob es sinnvoll war einen externen Dienstleister damit zu beauftragen, die Umsetzung der Baumaßnahme zu beurteilen und Hinweise zu erstellen, wie dies zukünftig verbessert werden könnte. Die FDP sah in dem Ergebnis der Prüfung keinen Vorteil und beklagte die Kosten. Untergegangen ist dabei allerdings, dass es einen weiteren Bericht zur Baustelle Berufskolleg Hennef gibt. Es wurde im Rechnungsprüfungsausschuss am 12.11.2019 beraten. Da hatte die SPD Fraktion auch erfolgreich beantragt, den Bericht öffentlich zu behandeln. Ursprünglich war er nicht öffentlich eingestuft worden. Und der Bericht hat es in sich.

Ein paar Auszüge:
„Es ist versäumt worden, bei Auftragserteilung ein Auftrags-Leistungsverzeichnis
zu erstellen, um die unzureichende Struktur des Leistungsverzeichnisses bei Erstellung der Ausschreibung zu korrigieren.“

„Der Vergleich der abgerechneten Leistungen zu den beauftragten Leistungen zeigt,
dass die Schlussrechnung ca. 57% über den beauftragten Leistungen einschließlich
beauftragter Nachtragsleistungen liegt.
Im Vergleich zum vorgesehenen Budget liegt eine Überschreitung von 46% vor.“

„Die Rechnungen entsprachen nicht § 14 Abs. 1 VOB/B.
Es konnte nicht nachvollzogen werden, ob die Rechnungen mit Aufmaßen und
Massenberechnungen in allen Positionen korrekt waren.“

„Es fehlten unter anderem die Prüfzeugnisse sowie die Lieferscheine für den Schotter, ebenso wie die nach der Leistungsbeschreibung der entsprechenden Positionen
zu erbringenden Verdichtungsnachweise für den Schotter. Letzteres ist als kritisch einzustufen, da der Schotter für die Gründung der Interims-Containerklassen verbaut wurde.
Es kann somit nicht nachvollzogen werden, ob die Verdichtung des eingebauten
Materials tatsächlich ausreichend ist, um die vorgesehenen Lasten aufzunehmen.
Dies ist zu bemängeln. Durch die fehlenden Lieferscheine war eine Prüfung der
zumeist nicht gemeinsam mit der externen Bauleitung vorgenommenen Aufmaße
nicht möglich.“

„Auch auffällig ist die Abweichung von abgerechneten zu beauftragten Leistungen
in Los 1. Hier wurden ca. 50% mehr Leistungen abgerechnet, als beauftragt waren.“

„So wurden z.B. zu ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen durch nachträgliches Einfügen von zusätzlichen Positionen in das Leistungsverzeichnis Einheitspreise deutlich erhöht. So wurde im Vergleich zur 3. Abschlagsrechnung der Einheitspreis durch Einfügen einer neuen Position 1.2.60B „FSS-Schotter 0-45“ in das
Leistungsverzeichnis in der 4. Abschlagsrechnung auf 38,00 € netto geändert gegenüber zuvor 30,00 € netto der beauftragten Position 1.2.60, was einer Erhöhung
um 27% entspricht.
Ein Nachtragsangebot dazu konnte den Unterlagen nicht entnommen und auf
Nachfrage bei der Gebäudewirtschaft im Rahmen dieser Prüfung nicht beigebracht
werden. Die Auswirkung auf die Gesamtkosten ist auch deswegen beachtlich, da
in dieser Position auch die ausgeführte Menge von 2680 m³ gegenüber der ausgeschriebenen Menge in der Position 1.2.60 von 185 m³ erheblich gestiegen ist. Allein in dieser Position ist es zu einer Kostenerhöhung von 59.070,00 € +
15.112,00 € = 74.182,00 € netto gekommen. Gründe dafür wurden nicht aktenkundig gemacht.“

„Eine Kontrolle und aktive Steuerung durch die Gebäudewirtschaft im Rahmen
der Projektsteuerung war nicht erkennbar“

„Die vorangestellten Ausführungen lassen den Schluss zu, dass der externe Planer
im Rahmen der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ der HOAI die ihm obliegenden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Kontrolle und aktive Steuerung durch die Gebäudewirtschaft war in diesem Zusammenhang nicht erkennbar.“

Der gesamte Bericht ist hier hinterlegt: http://ratsblatt.de/wp-content/uploads/2019/12/20190905_Jahrespruefungsbericht_AT.pdf

Wie gesagt, all dies wurde von der Diskussion über Sinn oder Unsinn der Plausibilitätsprüfung durch ein externes Büro überlagert. So wurde über die eigentlichen Versäumnisse bei der Bauausführung überhaupt nicht gesprochen.

Und dann gab es noch den Punkt Mitteilungen und Anfragen:

Kinderklinik Sankt Augustin

Hier nahm der Landrat zum einen ausgiebig Stellung zur Situation der Kinderklinik Sankt Augustin. Er berichtete von vielen Gesprächen und Bemühungen um die Klinik. Er betonte aber auch, dass der Kreis seiner Ansicht nach, nur moderierend mitwirken könnte. Für alles andere sein der Rhein-Sieg-Kreis nicht zuständig. Das sehen wir komplett anders. Natürlich ist es eine politische Entscheidung des Kreises, ob der die Kinderklinik in Eigenregie übernehmen will, wie wir es fordern, siehe http://ratsblatt.de/?s=kinderklinik&submit=Suchen .

Multiresistente Keime

Als letzten Punkt im öffentlichen Teil beschwerte sich der Landrat darüber, dass „ein Kreistagsabgeordneter“ die Verschwiegenheitspflicht verletzt habe (siehe http://ratsblatt.de/rhein-sieg-kreis-missachtet-vorschriften-in-der-hygieneueberwachung-gegen-multiresistente-keime-gesundheitsgefaehrdung-der-bevoelkerung-nicht-ausgeschlossen). Er machte sein Unverständnis sehr deutlich und teilte mit, dass er derzeit prüfen lasse, ob sich über ein Ordnungsgeld hinaus auch strafrechtliche Maßnahmen gegen den Kreistagsabgeordneten einteilen ließen. Hier sind natürlich wir gemeint. Wir durften im Übrigen nicht antworten, weil unter Mitteilungen und Anfragen keine Debatte vorgesehen sei. Zu diesem Punkt nehmen wir im Januar noch einmal ausführlich Stellung. An dieser Stelle nur soviel: Mit keinem Wort erwähnte der Landrat die Missstände beim Gesundheitsamt, die überhaupt erst zu der Situation geführt haben. Und ebenfalls kein Wort dazu ob und wie der diese massiven und gesundheitsgefährdenden Probleme beseitigen wird.