Folgende Themen wurden behandelt:

- Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen
- Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Energie 2020
- Gebührensätze Straßenreinigung und Winterdienst
- Satzung Zweitwohnungssteuer
- Kostenersatz und Entgelte für Feuerwehreinsätze
- Einführung der Ehrenamtskarte
- Sanierung der Bröltalhalle/Jugendzentrum
- Verkehrsicherheit Radweg an der B478
- Brücke am Haus Tanneck
Zu den wichtigsten Themen haben wir in folgendem Video Stellung bezogen: https://www.youtube.com/watch?v=vYWPg7MpdJk

Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen
Gebühren werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Die Kommune darf damit keinen Gewinn machen.
Einstimmig wurde beschlossen, die Gebühren wie folgt anzupassen (alle Werte pro cbm, außer Niederschlagswasser hier pro qm):
Schmutzwasser von 3,70 € in 2019 auf 3,79 € in 2020
– Niederschlagswasser von 0,76 € in 2019 auf 0,69 € in 2020
– Kleinkläranlagen mit Klärschlammausführ von 2,00 € in 2019 auf 2,89 € in 2020
– Kleinkläranlagen ohne Klärschlammausführ von 1,20 € in 2019 auf 1,65 € in 2020
Die Grundgebühr bleibt bei 6,00 € pro Monat stabil.
Während die Niederschlagswassergebühren um ca. 10% fallen, steigen die Gebühren für die Ausfuhr von Kleinkläranlagen deutlich. Das liegt an sinkenden Abwassermengen in diesem Bereich.
Die Vorberatungen fanden am 26.11.2019 im Betriebsausschuss statt. Die dazugehörigen Unterlagen, wie die Gebührenberechnung sind hier zu finden: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/si0057.asp?__ksinr=991
Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Energie 2020
Ruppichteroth verfügt über Eigenbetriebe, die sich unter anderem, um die Abwasserbeseitigung kümmern. Darüber hinaus wurden auf manchen Gemeindeeigenen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert. Auch diese werden im Eigenbetrieb geführt. Die Wirtschaftspläne für die Abwasserbeseitigung und für Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth wurden einstimmig beschlossen.
Hierzu ein paar Zahlen: Der Zinsaufwand der Abwasserbeseitigung sinkt voraussichtlich 2020 auf ca. 103.000,- € gegenüber ca. 119.000,- €. Es werden ca. 340.000,- € für die Tilgung von Darlehen aufgewendet. Für 2020 wird eine Kreditaufnahme von ca. 715.000,- € notwendig. Die stehen Investitionen von ca. 890.000,- € gegenüber.
Der Jahresgewinn liegt 2020 bei voraussichtlich ca. 106.000,- €, gegenüber ca. 115.000,- €.
Der Wirtschaftsplan Energie sieht Aufwendungen in Höhe von ca. 38.000,- € und Erträge in Höhe von ca. 43.000,- € vor. Damit ergibt sich ein voraussichtlicher Gewinn in Höhe von 5.000,- € gegenüber 600,- € in Vorjahr.
Die Vorberatungen fanden am 26.11.2019 im Betriebsausschuss statt. Die dazugehörigen Unterlagen sind hier zu finden: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/si0057.asp?__ksinr=991
Gebührensätze Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung, die im Übrigen nur dort anfallen, wo auch gereinigt wird, wurden für 2020 einstimmig wie folgt festgelegt (Gebühr je lfdm Frontlänge):
– überörtliche Straßen bisher 0,20 Euro, ab 01.01.2020: 0,43 Euro
– innerörtliche Straßen bisher 0,25 Euro, ab dem 01.01.2020: 0,48 Euro
– Anliegerstraßen bisher 0,29 Euro, ab dem 01.01.2020: 0,52 Euro
Zum Hintergrund: Das Reinigungsunternehmen hat fristgerecht zum 31.12.2019 den bestehenden Straßenreinigungsvertrag gekündigt.
Die Gemeinde Much hat daraufhin im Jahre 2019 für die 3 Kommunen Much, Ruppichteroth und Windeck eine beschränkte Ausschreibung der Straßenreinigung durchgeführt. Hiernach werden sich die Kosten für die Straßenreinigung von bisher rd. 5.623,– € jährlich auf ca. 11.595,– € jährlich erhöhen.
Auch der Winterdienst wird teurer. So wurden folgende Gebührensätze ebenfalls einstimmig beschlossen (Gebühr je lfdm Frontlänge):
- überörtliche Straßen, bisher 0,30 Euro, ab 01.01.2020 0,47 Euro
- innerörtliche Straßen, bisher 0,40 Euro, ab 01.01.2020 0,57 Euro
- Anliegerstraßen, bisher 0,43 Euro, ab 01.01.2020 0,60 Euro
Auch wenn der Beschluss einstimmig erging, wurde durchaus diskutiert ob die Qualität des Winterdienstes befriedigend war, auch herrschte bei einigen Ratsmitgliedern der Eindruck, dass eine Erhöhung der Gebühren angesichts der vergangenen eher milden Winter fragwürdig sei. Fakt ist aber auch, dass der Winterdienst nicht nur bei Schnee ausrücken muss. Selbst wenn nur die Möglichkeit von Glätte gegeben ist, wird er tätig. Das lässt sich mit subjektiven Eindrücken nicht vergleichen.
Die Vorberatungen fanden am 27.11.219 im Hauptausschuss statt, die Unterlagen sind hier zu finden: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/si0057.asp?__ksinr=992
Satzung Zweitwohnungssteuer

Ruppichteroth hat bereits seit Jahren eine Zweitwohnungssteuer. Nun wurde die seinerzeit verwendete Mustersatzung gerichtlich beanstandet. Das machte eine neue Satzung notwendig.
Es gelten folgende Steuersätze:
„Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand der Wohnung berechnet.
Hat der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ein Entgelt zu entrichten, so wird der jährliche Mietaufwand nach Abs. 1 wie folgt ermittelt:
1.
anhand der Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für ein Jahr zu entrichten hätte (Jahresnettokaltmiete); wenn im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart wurde, in der einige oder alle Nebenkosten (z.B. Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete), Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung, Stellplätze oder Garagen enthalten sind, sind zur Ermittlung der zu berücksichtigenden Nettokaltmiete die nachfolgenden pauschalen Kürzungen vorzunehmen:
a) für eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung 10 v.H.,
b) für eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung 20 v.H.,
c) für Teilmöblierung 10 v.H.,
d) für Vollmöblierung 20 v.H.,
e) für Stellplatz oder Garage 5 v.H..„
Die Vorberatungen fanden am 27.11.219 im Hauptausschuss statt, die Unterlagen sind hier zu finden: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/si0057.asp?__ksinr=992
Die Grünen stimmten dem Beschluss als einzige Fraktion nicht zu. Begründet wurde dies mit der Sorge, dass zukünftig auch abgestellte Wohnmobile unter die Zweitwohnungssteuer fallen könnten. Wir teilen diese Sorge nicht. Lediglich auf Wohnmobile, die als angemeldeter Zweitwohnsitz genutzt würden, trifft dies zu.
Kostenersatz und Entgelte für Feuerwehreinsätze
Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde im Hauptausschuss vorberaten. Die Unterlagen dazu finden sich deshalb auch unter: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/si0057.asp?__ksinr=992
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinden Kostenersatz für Feuerwehreinsätze nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung verlangen können. Normale Feuerwehreinsätze werden also nicht berechnet. Insgesamt sind die Kosten für die Instandhaltung der Fahrzeuge gesunken, die für Personal gestiegen. Eine Gegenüberstellung der biosherigen Kostensätzen zu den neuen Kostensätzen ist hier zu finden: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/getfile.asp?id=16207&type=do
Der Rat stimmte der neuen Satzung einstimmig zu.
Einführung der Ehrenamtskarte
Zu diesem Tagesodnungspunkt nehmen wir in folgendem Video ausführlich Stellung:
https://www.youtube.com/watch?v=vYWPg7MpdJk
Die Vorberatung fand auch hier im Hauptausschuss statt, hier geht es zu den Unterlagen: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/si0057.asp?__ksinr=992
Sanierung der Bröltalhalle/Jugendzentrum

Die Bröltalhalle soll saniert werden. Dafür hat sich die Gemeinde um Zuschüsse beworben. Wir sehen in dieser Sache nicht eine einmalige Chance, wie es aus Reihen der CDU hieß, sondern ein einmaliges Risiko. Sollten wir mit der Sanierung nicht nach 36 Monaten fertig sein, so ist völlig offen, ob die Förderung in Höhe von 2,7 Millionen Bestand hat. Auch hierzu haben wir in unserem Video zur Ratssitzung Stellung bezogen.
Darüber hinaus habe ich aber mittlerweile beim Büro unserer EU-Abgeordneten Özlem Demirel darum gebeten der Sachen nachzugehen. Folgendes habe ich geschrieben:
„Die kleine Gemeinde Ruppichteroth (10000 Einwohner) besitzt eine größere Mehrzweckhalle, die Bröltalhalle. Diese ist 45 Jahre alt und muss saniert werden. Die Kosten werden auf ca. 4.200.000,- € veranschlagt. Dafür hat sich die Gemeinde um Fördermittel auf dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) beworben. EFRE Mittel werden über das Land NRW ausgeschüttet (siehe https://www.efre.nrw.de/efre-programm/was-ist-efre/). Eine der Bedingungen der Förderung ist die Fertigstellung spätestens 36 Monate nach Erhalt der Förderungsbewilligung. Der Gemeindekämmerer hat, so teilte er bei der Ratssitzung mit, bei zuständigen Regierungspräsidium Köln mehrfach nachgefragt, was denn passiere, wenn die Bauzeit nicht eingehalten werden kann. Und das ist durchaus möglich, weil die Bauunternehmen hoch ausgelastet sind.
Die Frage wurde, nach Aussage des Kämmerers Heribert Schwamborn, nicht beantwortet.
Nun haben wir als Ratsfraktion DIE LINKE dem Projekt nicht zugestimmt. Aber es wurde dennoch mit Mehrheit beschlossen.
Für uns als kleine Gemeinde handelt es sich um eine Riesensumme. Im Verhältnis Kosten zu den Einwohner durchaus mit der Elbphilharmonie zu vergleichen.
Meine Bitte: Kann Özlem mal bei der zuständigen Stelle nachfragen, was die Konsequenzen einer Bauzeitverzögerung wären?
…“
Verkehrsicherheit Radweg an der B478

Hier wurde beschlossen die Fahrbahnmarkierungen an der B478 in Schönenberg so zu gestalten, dass vor querenden Fahrrradfahrern deutlicher gewarnt wird. Der Antrag dazu kam ursprünglich von der FDP, auch die SPD hatte einen ähnlichen Antrag gestellt. Der Beschluss erging einstimmig.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss für Planung und Umweltschutz vorberaten, die Unterlagen dazu sind unter folgendem Link zu finden: http://sessionneu.ruppichteroth.de/bi/si0057.asp?__ksinr=993
Brücke am Haus Tanneck

Wir, DIE LINKE, hatten beantragt, dass die beschädigte Brücke an Haus Tanneck für Fußgänger offen bleiben soll. Dazu haben wir die Möglichkeit einer Behelfsbrücke ins Spiel gebracht. Siehe hierzu auch: http://ratsblatt.de/bruecke-am-haus-tanneck
Nun hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass die Brücke tatsächlich für Fußgänger offen bleiben wird. Zwar wird es keine Behelfsbrücke geben, sondern einen gesicherten Korridor für Fußgänger, aber im Ergebnis ist das genauso gut. Auch hierzu haben wir in unserem Video zur Ratssitzung ein paar Worte gefunden: https://www.youtube.com/watch?v=vYWPg7MpdJk