
Am 05.11.2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Praxis der Hartz-IV-Sanktionen in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Damit steht fest, dass den Betroffenen, die in der Regel zu den Ärmsten in unserer Gesellschaft gehören, zu Unrecht Geld vorenthalten wurde. Wir möchten wissen, wie viele Menschen aus dem Rhein-Sieg-Kreis von diesem jahrelangen Verfassungsbruch betroffen sind.
Hier ist die Anfrage dazu als PDF: