Zu dem Ergebnis, dass dem damaligen Landrat Frithjof Kühn die Vergütungen für seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der RWE nicht zustanden, sondern an den Rhein-Sieg-Kreis abzuführen waren, kommt Innenminister Jäger in seinem aktuellen Erlass an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen. Kühn war zum 1. Februar 2010 in als einer von zwanzig Mitgliedern in den Aufsichtsrat der RWE berufen worden. Bereits seit 2004 war er zuvor auch Aufsichtsratsmitglied der RWE-Rheinland-Westfalen AG und RWE Energy AG, Tochtergesellschaften des RWE und hatte dafür 531.171 Euro an Aufsichtsratsvergütungen erhalten. Diesen Betrag führte er unter Vorbehalt an den Kreis ab.